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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG
1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung WOLF Unkrautvernichter plus Rasendünger 15 - 5 - 8 - 3 (LQ) BBA-Zulassungsnummer: 2616-71 Vertriebsfirma: WOLF-Garten GmbH & Co KG D-57518 Betzdorf Tel.: 02741 / 281-0 Notfallauskunft: WOLF-Garten GmbH & Co KG, Beratung & Forschung Vegetationstechnik, Betzdorf | Tel.: 02741 / 281-857 | Fax: 02741 / 281-9-857
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Pflanzenschutzmittel - NPK - Langzeitdünger - Granulat enthält: Herbizid, Ammoniumnitrat, 1,1'Isobutylidenharnstoff, Ammoniumphosphat, andere Phosphate, Sulfat Salze von: Calcium, Kalium, Magnesium. Gefährliche Inhaltsstoffe: Dimethylammonium-2,4-dichlorphenoxyacetat, CAS-Nr. 2008-39-1, EINECS-Nr. 217-915-8 Gefahrensymbol: Xn, R-Sätze: R20/21/22 Gehalt: max. 1,0 Gew.% 3,6-Dichlor-o-anissäure, Verbindung mit Dimethylamin (1:1) CAS-Nr. 2300-66-5, EINECS-Nr. 218-915-7 Gefahrensymbol: Xn, R-Sätze: R20/21/22 Gehalt: max. 0,15 Gew.% Ammoniumnitrat CAS-Nr. 6484-52-2, EINECS-Nr. 229-347-8 Gefahrstoffverordnung (Deutschland), Anhang 5 Nr.2 Gehalt: max. 15 Gew.%
3. Mögliche Gefahren Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: (siehe Abschnitt 10) Nach EG-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig für den Umgang. Handhabung und Lagerung > 1000 kg: Zu beachten ist Gefahrstoffverordnung (Deutschland), Anhang 5 Nr. 2, Gruppe C, TRGS 511 (Deutschland).
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Verunreinigte Kleidung entfernen. Nach Einatmen von Zersetzungsprodukten (siehe Abschnitt 10): Ruhe, Frischluft, Artzhilfe; Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage; ggf. Atemspende. Nach Hautkontakt: mit Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen, Arzthilfe.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), zur Rückbildung einer Methämoglobinämie: Toloniumchlorid. Nach Einatmen von Zersetzungsprodukten (nitrosen Gasen): Lungenoedemprophylaxe: Cortocosteroid- Dosieraerosol (z.B. Dexamethason) inhalieren. Symptome können verzögert auftreten.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Bei einem Umgebungsbrand: Wasser, Sprühwasser, Trockenlöschmittel. Beim Umgang mit in Zersetzung befindlichem Produkt: Wasser. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Beim Umgang mit in Zersetzung befindlichem Produkt: kein Schaum, Kohlendioxid (CO2), Pulver, Sand. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Zersetzung möglich oberhalb 100°C. Thermische Zersetzungsprodukte: Stickoxide, Chlorwasserstoff. Besondere Schutzausrüstung: Gegebenenfalls umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Weitere Angaben: Zu beachten ist. TRGS 511 (Deutschland). Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation oder Abwasser gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: (siehe Abschnitt 8). Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen. Zu beachten ist: (siehe Abschnitt 10,13).
7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Vor Verunreinigungen schützen. Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar. Es kann die Entzündungstemperatur brennbarer Substanzen herabsetzen. (siehe Abschnitt 10). Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter: Pflanzenschutzmittel, enthält gefährliche Inhaltsstoffe: Herbizid, Ammoniumnitrat. Pflanzenschutzmittel in Endverbraucherverpackung sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft (Deutschland). Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur verpackt lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen. Zündquellen fernhalten. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Vor Verunreinigungen schützen. Vor Feuchtigkeit schützen, Produkt ist hygroskopisch, verbacken möglich. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Nahrungs, Futter- und Genussmitteln stauen/lagern/laden. Handhabung und Lagerung > 1000 kg: Getrennt von anderen Stoffen lagern. z.B. mit Gefahrenbezeichnung: E, F+, F, O, T+, T, C (siehe TRGS 511 (Deutschland)).
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen (siehe Abschnitt 7) Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten keine
Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Beim Auftreten atembarer Stäube: Staubschutzmaske. Handschutz: Undurchlässige Handschuhe. Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Vor den Pausen und nach der Arbeit Hände und/oder Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Granulat Farbe: beige - hellbraun Geruch: charakteristisch, wahrnehmbar nach Amin Zustandsänderung Zersetzung: >100°C Flammpunkt: nicht relevant Explosionsgefahr: Nicht zutreffend: EG-Methode A14 (siehe Abschnitt 10) Brandfördernde Eigenschaften: Nicht zutreffend: EG-Methode A17 (siehe Abschnitt 10) Löslichkeit in Wasser: größtenteils löslich pH-Wert: ca. 5 (bei 100 g/l, 20°C)
10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. Zersetzung möglich oberhalb 100 °C. Zu vermeidende Stoffe: Gefährliche Reaktion mit sauer oder alkalisch reagierenden Substanzen. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. (Druckaufbau durch Zersetzungsgase möglich). Katalysator für gefährliche Reaktionen: Beim Mischen mit entzündlichen Stoffen, oxidierbaren Substanzen, Verbindungen von Cl, ClO3, ClO2, CrO4, NO2, Cu, Zn (unter anderem) = Produkt zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung fähig; Zersetzung kann sich über die gesamte Produktmenge ausbreiten. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase (Stickoxide), Chlorwasserstoff. Ammoniak bei Einwirkung von Laugen.
11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität LD50/oral Ratte: >2000 mg/kg Zusätzliche Hinweise: Gefahr der Methämoglobinbildung. * Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (EG/88/379) vorgenommen. (Nicht kennzeichnungspflichtig).
12. Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination Salze: Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. Wirkstoff: Bioabbau im Boden: DT50: <25d (Literaturangabe) Bewertung: Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar. Verhalten in Umweltkompartimenten Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser (log Pow <3) ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten. Ökotoxische Wirkungen: Fischtoxizität: EC/LC50 (96 h): > 100 mg/l (Literaturangabe)
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. Weitere ökologische Hinweise Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Nachteilige Auswirkungen sind bei sachgemäßem Umgang mit dem Produkt bisher nicht bekannt geworden.
13. Hinweise zur Entsorgung Produkt: Sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Verwendung in der Landwirtschaft prüfen. Ungereinigte Verpackungen: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. Entsorgung über das Duale System Deutschland (Grüner Punkt).
14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
15. Vorschriften Kennzeichnung nach EG-Richtlinien Nicht kennzeichnungspflichtig. Nationale Vorschriften Zu beachten ist: Pflanzenschutzgesetz (Deutschland) Pflanzenschutzmittel in Endverbraucherverpackungen werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingeteilt und sind auch nicht entsprechend gekennzeichnet (Deutschland). Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nicht in Gewässer gelangen. Zusätzliche Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung (Deutschland): Anhang 5, Nr. 2, TRGS 511 (Deutschland): Gruppe C Störfallverordnung (Deutschland): Anhang III Teil 1, Nr. 21, Läger ab 100 t
16. Sonstige Angaben Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin. Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. |